Heilberufe Steuerliche Aspekte bei Heilberufen

Bei der Ausübung eines Heilberufes sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Wir beraten Sie beispielsweise bei Fragen rund um einen Praxiskauf, ärztliche Kooperationsformen oder eine Existenzgründung.

Praxisverkauf & Praxisanteilsverkauf

Zu Beginn des Praxisverkaufes oder eines Anteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) steht die Überlegung, wann der passende Zeitpunkt aus persönlicher aber auch aus steuerlicher Hinsicht ist. Ist das 55. Lebensjahr überschritten, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Gewinn aus der Praxisveräußerung bzw. eines Praxisanteilsverkaufs mit dem sogenannten „halben Steuersatz“ begünstigt besteuert werden.

Im Vorwege sind jedoch die erforderlichen Voraussetzungen detailliert zu planen und mit der persönlichen Lebensführung abzustimmen. Voraussetzung ist u. a., dass die selbständige Tätigkeit vollständig für eine gewisse Zeit beendet wird. Die sich anschließende Anstellung in der veräußerten Praxis oder in einem MVZ wäre jedoch unkritisch.

Für den Weg in die Selbständigkeit steht die Erarbeitung eines betriebswirtschaftlichen Konzeptes stärker im Fokus als die steuerliche Optimierung. Im Zeitpunkt der Praxisabgabe bzw. des Praxisanteilsverkaufes ist es genau andersherum. Hier steht die Ableitung eines steueroptimierten Abgabekonzeptes viel stärker im Fokus als die betriebswirtschaftliche Beratung. Durch die Wahl des richtigen Abgabekonzeptes können Sie als Verkäufer ggf. viele Steuern sparen.

An die strategische Planung schließt sich die Ermittlung eines Praxiskaufpreises bzw. eines Praxisanteilskaufpreises an. Wir unterstützen Sie in der Praxisbewertung. Die wesentlichen Werte können sich im Branchen- und Regionalvergleich sehr gut ermitteln lassen und führen in der Regel zu marktüblichen Kaufpreisvorstellungen. Hier profitieren Sie unmittelbar von unserer starken Branchenkompetenz, auch basierend auf unserem internen Betriebsvergleich.

Praxisnachfolge und Praxisaufgabe

Der Verkauf einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis ist mittlerweile nicht mehr so einfach wie noch vor ein paar Jahren. Viele Medizinstudenten gehen nach Abschluss des Studiums lieber in ein Pharmaunternehmen oder suchen die Anstellung als Arzt. Das Investitionsrisiko möchte die junge Generation der nachfolgenden Ärzte nicht mehr eingehen. Die Vermischung des Berufs- und Privatlebens wird immer stärker, Hausarztpraxen in ländlichen Gebieten bleiben unbesetzt. Bei der Nachfolge eines Gesellschafters einer Berufsausübungsgemeinschaft spielen darüber hinaus auch die zivilrechtlichen Aspekte eine tragende Rolle, da der Gesellschaftsvertrag die Praxisnachfolge zwischen den Beteiligten regelt.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, damit die Praxisnachfolge erfolgreich umgesetzt werden kann. Die strategische Planung der Praxisnachfolge sollte mindestens 5 Jahre vor dem Ende der eigenen Berufstätigkeit begonnen werden. Bei Gemeinschaftspraxen ist die Nachfolge eines Arztes/Zahnarztes in enger Abstimmung mit dem verbleibenden Arzt/Zahnarzt zu besprechen. Häufig bieten sich hier sogenannte Probearbeitsverhältnisse an. Sollte sich herausstellen, dass der potentielle Erwerber nicht zum Praxiskonzept passt, beginnt die Suche erneut. Wichtige Zeit geht verloren, wenn die Praxisnachfolgeplanung nicht frühzeitig begonnen wird.

Wir erstellen für Sie auf Wunsch den Praxiskauf- oder Praxisanteilskaufvertrag und unterstützen Sie bei der Identifizierung und Auswahl eines Nachfolgers.

Innerhalb der Familie kann die Praxisnachfolge über diverse Gestaltungsansätze vollzogen werden. Es muss nicht zwangsläufig als Schenkung von dem Senior an den Junior ausgestaltet sein. Unter Ausnutzung von Steuerfreibeträgen können Praxen teilweise steuerfrei an die nächste Generation verkauft werden.

Ärztliche /zahnärztliche Kooperationsformen

Unsere Kanzlei erstellt jährlich vielfach Gesellschaftsverträge für alle möglichen Kooperationsformen des Vertragsarztrechts bzw. Vertragszahnarztrechtes. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile einer Praxisgemeinschaft, BAG, ÜBAG sowie eines MVZ. Die Gründung bzw. der Austritt aus einer ärztlichen/zahnärztlichen Kooperation gehört zu unseren täglichen Beratungsaufgaben. Die Wahl der entsprechenden Rechtsform gehört hier ebenso zu den zentralen Beratungsaspekten.

Die Gründung einer Kooperation ist im Grunde relativ einfach. Häufig stellt sich jedoch erst im Zeitablauf heraus, dass die Kooperation nicht zu dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg führt. Dies kann zum einen durch eine grundsätzlich fehlerhaft gewählte Kooperationsform begründet sein. Zum anderen können sich aber auch unüberbrückbare persönliche Differenzen zwischen den Gesellschaftern entwickeln. Lösen sich Kooperationsformen wieder auf, ist die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven im Steuerrecht sehr komplex.

Neben zivilrechtlichen Aspekten steht insofern auch die Vermeidung ungewollter Steuerbelastungen im Fokus. Damit ist umso wichtiger, den Beginn einer ärztlichen/zahnärztlichen Kooperation auf ein sicheres steuer- und zivilrechtliches Fundament zu bauen.

Ein wichtiger Meilenstein einer erfolgreichen Kooperation stellt der Gesellschaftsvertrag dar. Der Download von Musterverträgen aus dem Internet führt regelmäßig in die Irre, da diese Verträge die individuellen Gegebenheiten nicht umfassend abbilden können. Unser interdisziplinärer Beratungsansatz gibt Ihnen die Möglichkeit, die vertragsarztrechtlichen und vertragszahnarztrechtlichen Besonderheiten mit den Anforderungen des Steuerrechts zu kombinieren. Auf diese Weise erhalten Sie von uns ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Konzept aus einer Hand.

Existenzgründung für Ärzte und Zahnärzte

Der Weg in die Selbständigkeit führt zu vielen Fragen wie:

Ist der Kaufpreis für die Praxis / den Anteil an einer Gemeinschaftspraxis angemessen? Kann ich meine private Lebensführung durch den Praxiskauf finanzieren? Wie werden Kaufpreisverhandlungen geführt und Darlehen bei der Bank abgeschlossen?

Wir begleiten Sie als Arzt / Zahnarzt bzw. als Angehöriger eines arztähnlichen Berufes von Beginn an. Der Weg in die Existenzgründung ist weniger eine Frage der „reinen“ Steuerberatung. Es geht vielmehr um die Kombination unseres Expertenwissens gepaart mit betriebswirtschaftlichem Know-how. Jede Existenzgründung ist individuell. Daher bieten wir unsere Beratung auch nicht nach dem Baukastenprinzip an. Wir verstehen uns als kompetenter Ansprechpartner über den Gesamtlebenszyklus einer Praxis und streben bereits in der Gründungsphase den Aufbau einer vertrauensvollen und langwierigen Geschäftsbeziehung an.

Aufgrund unserer langjährigen Branchenerfahrung können wir Praxisbewertungen intern unmittelbar mit Praxen vergleichbarer Art und Größe hinterfragen und geben Ihnen für die Kaufpreisverhandlungen damit die notwendige Sicherheit. Die Vorteile unseres internen Praxisvergleiches erfahren Sie selbstverständlich auch in der fortlaufenden Beratung.

Die Erstellung von Business Plänen ist der nächste notwendige Schritt. Wir verfügen über ein breites Netzwerk. Neben der klassischen Kaufpreisfinanzierung gibt es darüber hinaus noch weitere Finanzierungsmodelle, die für jeden Einzelfall individuell zu prüfen sind. Sprechen Sie uns gerne an.

Neben den steuer- und betriebswirtschaftlichen Aspekten unterstützen wir Sie auch in der Kaufvertragsgestaltung oder prüfen bereits bestehende Kaufverträge auf etwaige Risiken aus Erwerbersicht. Selbstverständlich umfasst dies auch die Wahl der richtigen Kooperationsform. Darüber hinaus können wir aufgrund unseres sehr großen Netzwerkes auch bei der Vermittlung von Arztpraxen / Zahnarztpraxen behilflich sein.

Die Beratung der Existenzgründung als Arzt oder Zahnarzt umfasst bei uns darüber hinaus die Analyse der privaten Absicherung der Familie. Wichtig ist, dass sowohl die privaten Bedürfnisse durch den Kauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis gedeckt werden können aber auch, dass die Familie im Notfall ausreichend abgesichert ist.

Nach erfolgreichem Abschluss des Praxiskaufs stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner für Ihre laufende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Zu unseren Standardleistungen zählen die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Gewinnermittlungen und Steuererklärungen, aber auch die Übernahme der Korrespondenz mit den Finanzämtern. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung können wir Ihnen unsere Dienstleistungen auch dezentral anbieten, da die Übermittlung von Rechnungen und Belegen an uns mittlerweile vollständig digitalisiert erfolgt.

Chef- und Klinikärzte

Neben der klassischen Anstellung eines Chef- oder Klinikarztes in einem Krankenhaus können darüber hinaus auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden. Chef- und Oberärzte verfügen häufig über ein Liquidationsrecht wahlärztlicher Leistungen und betreiben eine ambulante Privatsprechstunde.

Die Qualifikation dieser Einkünfte wird mehr und mehr durch die Finanz- und Sozialgerichte in Frage gestellt, weil häufig keine klare Trennung zwischen freiberuflicher selbständiger Tätigkeit und der tatsächlichen Anstellung als Chef- oder Oberarzt im Krankenhaus gegeben ist. Wir kennen die Entwicklungen und beraten Sie diesbezüglich gerne.

Werden darüber hinaus Einkünfte aus Erstellung von Gutachten, aus Vortragstätigkeit oder auch aus weiteren Honorararztverträgen erwirtschaftet, wird die Erstellung der Steuererklärung komplexer. Möglicherweise liegen auch Umsatzsteuerverpflichtungen vor oder der Wechsel in die freiwillige Umsatzsteuerpflicht kann für Sie vorteilhaft sein.

Wir bieten Ihnen die vollständige Beratung und übernehmen die steuerliche Deklaration für Sie. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, geben Ihnen unterjährig Hinweise zur Steueroptimierung und berechnen fortlaufend Ihre Steuervorauszahlungen für das Finanzamt. Abgerundet wird unsere Dienstleistung durch die Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung.