Selbstanzeige Diskret und sicher: unsere Beratung zum Thema Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist ein Schritt, der vorgenommen werden sollte, wenn es - wissentlich oder unwissentlich - zu einem steuerrechtlichen Verstoß gekommen ist. Wir unterstützen Sie auch in diesem Bereich diskret und professionell.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund und beseitigt rückwirkend den Strafanspruch des Staates. Sie erfüllt insofern steuerpolitische Zwecke, indem durch die Selbstanzeige unbekannte Steuerquellen erschlossen werden sollen. Gleichzeitig soll dem Steuerhinterzieher auch ein Anreiz gegeben werden, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Manchmal ist einem Mandanten die verwirklichte Steuerhinterziehung gar nicht bewusst, da er beispielsweise bei Kapitalerträgen davon ausgeht, dass diese grundsätzlich von System wegen abgeltend besteuert werden.

Die Urteile der Gerichte werden fortlaufend strenger und Steuerhinterziehung ist unabhängig von der Höhe kein Kavaliersdelikt mehr. Insofern bedarf es professioneller Beratung, insbesondere dann, wenn Sie bereits in den Fokus der Steuerermittlungsbehörden geraten sind.

Die Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige verlangt ein hohes Maß an Fachkenntnis und Erfahrung. Die Sachverhalte müssen im Vorwege sehr detailliert geprüft und gewürdigt werden. Aufgrund unseres multidisziplinären Beratungsansatzes können wir Sie individuell und zielführend beraten. Für Unternehmen und ihre Organe kann ein funktionierendes Tax Compliance System als Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz und Leichtfertigkeit angesehen werden. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung entsprechender Systeme und Strukturen.