Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung – professionell für Sie erstellt

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung von Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung. Gerne beraten wir Sie in allen wichtigen Fragen.

Finanzbuchhaltung

Die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung sind in einer Fülle von Gesetzen und Verwaltungsanforderungen niedergelegt. Neben den reinen Buchungsbelegen sind noch viele andere Dokumente und Aufzeichnungen wichtig, um betriebliche Vorgänge nachvollziehen zu können. Dazu gehören Geschäftsbriefe, Verträge, Zeiterfassungssysteme, Kassen und viele andere mehr. Bei einer Betriebsprüfung ist Transparenz und Beweiskraft der Aufzeichnungen oberstes Gebot. Daher wird es zunehmend wichtiger, die Finanzbuchhaltung in die Unternehmensprozesse zu integrieren – in dem Sinne, dass der Zugriff auf alle relevanten Informationen und Vorgänge gewährleistet bleibt.

Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung. Bei Bedarf richten wir Ihnen zur besseren Unternehmenssteuerung zum Beispiel gerne eine Kostenstellenrechnung ein. Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der von der Finanzverwaltung geforderten Dokumentation Ihrer Verfahrensabläufe (GoBD).

Jahresabschluss

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse auf Basis der in unserer Kanzlei erstellten Buchführung, leiten den Jahresabschluss bei Bedarf aber auch aus der in Ihrem Unternehmen erstellten Finanzbuchführung ab.

Die Pflichtbestandteile eines Jahresabschlusses hängen wiederum von der Gesellschaftsform, der Finanzierung und der Unternehmensgröße ab. Eine kleine Kapitalgesellschaft stellt neben dem Jahresabschluss und der Gewinn- und Verlustrechnung nur noch einen Anhang auf. Die Erstellung eines Lageberichts ist für kleine Kapitalgesellschaften regelmäßig nicht verpflichtend.

Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu folgenden Themen:

  • Erstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung der Gesellschaftsverträge und der gesetzlichen Anforderungen
  • Ausnutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume im Handels- und Steuerrecht
  • Beratung über Offenlegungserleichterungen.

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften besteht die Pflicht, Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Profitieren Sie von unserem multidisziplinären Beratungsansatz. Die Qualität unserer Jahresabschlusserstellung ist geprägt von unserer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer. Deshalb können wir Prüfungsschwerpunkte antizipieren, mit dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer auf Augenhöhe diskutieren und richten unseren Prozess der Jahresabschlusserstellung auf diese Besonderheiten aus.

E-Bilanzen

Der Finanzverwaltung stehen durch die Einführung der E-Bilanz im Rahmen von Betriebsprüfungen deutlich größere Möglichkeiten zur vernetzten Betrachtung und Untersuchung steuerlicher Daten zur Verfügung. Bereits bei der Erstellung von Steuerbescheiden haben die Finanzämter aufgrund elektronischer Auswertungen die Möglichkeit, steuerliche Sachverhalte zu hinterfragen. Die manuelle Auswertung von Jahresabschlüssen erfolgt nur noch selten. Unternehmen stehen vor nicht zu unterschätzenden technischen und inhaltlichen Herausforderungen, um den Vorgaben der Finanzverwaltung gerecht zu werden.

Wir kümmern uns um die Details:

  • Betrachtung von Lösungsalternativen und Erarbeitung der optimalen Strategie
  • Revision der Kontenpläne und der Kontierungsrichtlinien vor dem Hintergrund der Steuertaxonomie
  • Übertragung der E-Bilanz

Offenlegung/Hinterlegung von Jahresabschlüssen

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen ist seit vielen Jahren ein Thema, das viele Unternehmen stark sensibilisiert. Zum einen soll die Transparenz von Informationen stetig gesteigert werden. Zum anderen möchten Unternehmen aus nachvollziehbaren Gründen so wenig Informationen wie nötig der Öffentlichkeit und gerade auch der unmittelbaren Konkurrenz bereitstellen.

Die gesetzlichen Offenlegungsverpflichtungen sind durch das HGB fest vorgegeben, deren Umfang durch die Gesellschaftsgröße normiert wird. Sogenannte kleine Kapitalgesellschaften brauchen im Vergleich zu einer börsennotierten Gesellschaft nur sehr wenige Informationen beim Bundesanzeiger offenzulegen.

Als Experten für den Mittelstand prüfen wir für Sie die Anwendbarkeit von Offenlegungserleichterungen, zeigen Ihnen Gestaltungsspielräume auf und geben Ihnen bei Bedarf frühzeitig Hinweise, um bei wachsender Unternehmensgröße neben der klassischen Bilanzpolitik auch Möglichkeiten in der Strukturierung von Gesellschaften zu nutzen. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise bei Vorhandensein natürlicher Personen vielfältige Möglichkeiten vor, eine Offenlegung der Abschlusskennzahlen zu vermeiden.

Es gibt eine Fülle an Erleichterungsvorschriften und auch Wege, eine Offenlegung von Unternehmensinformationen zu minimieren. Sprechen Sie uns sehr gerne an.

Darüber hinaus prüfen wir für Sie, welche Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen sind, bereiten die Daten und Informationen auf und legen sämtliche Informationen für Sie fristgerecht beim Bundesanzeiger offen. In Abhängigkeit der Gesellschaftsgröße kann auch eine Hinterlegung der Jahresabschlüsse ausreichend sein. Verstöße gegen die Veröffentlichungsvorschriften werden direkt vom Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 und 25.000,00 Euro sanktioniert.