Internationales Steuerrecht Ihre verlässlichen Partner für das internationale Steuerrecht

Die Materie des internationalen Steuerrechts ist komplex. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu erfüllen und die Möglichkeiten, die das internationale Steuerrecht bietet, zu nutzen.

Die Globalisierung der Wirtschaft betrifft nicht mehr nur große Unternehmen, längst werden auch kleine und mittelständische Gesellschaften über die Grenzen hinweg tätig. Sie müssen sich den vielfach unbekannten wie auch komplexen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen im In- und Ausland stellen. Dies gilt umso mehr, als die Finanzverwaltungen nahezu sämtlicher Staaten ihr Steueraufkommen sichern und gar erhöhen müssen. Sie richten daher ihr Augenmerk zunehmend auf grenzüberschreitende Sachverhalte, prüfen diese verstärkt und intensiv.

Allerdings bieten die unterschiedlichen Rechts- und Steuervorschriften zugleich vielfältige Möglichkeiten zur Minderung und Optimierung der steuerlichen Belastung. In Deutschland gibt es bereits seit vielen Jahren ein dichtes Netz an Missbrauchsvorschriften, die im Rahmen von Auslandsengagements unbedingt zu beachten sind. Dazu zählen z. B. die Wegzugsbesteuerung, die Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Auslandseinkünften, Anti- Treaty/Directive-Shopping-Regeln sowie Treaty-Override-Bestimmungen.

Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht der komplexen Materie des internationalen Steuerrechts zurecht zu finden, geben Gestaltungsempfehlungen und weisen Sie auf etwaige Risiken hin.

Nutzen Sie unser Know-how bei der Gestaltung Ihrer Investitionen im Ausland sowie bei der internationalen Standortwahl. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Optimierung der Steuerquote, bei Umstrukturierungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe und der Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen.

Bei Funktionsverlagerungen und der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland stehen wir Ihnen zur Seite, um ungewollte wie auch doppelte Besteuerungen zu vermeiden.

Verrechnungspreise: Das Dokumentationsverlangen der Finanzverwaltung hat in der Fülle von Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften und Betriebsstätten einer Unternehmensgruppe untereinander mit Bezug zum Ausland in den letzten Jahren stark zugenommen. Der grenzüberschreitende Leistungsaustausch muss entsprechend bepreist werden. Dabei ist zur steuerlichen Anerkennung insbesondere der Fremdvergleichsgrundsatz sicherzustellen und nachzuweisen.

Betroffen sind nicht nur grenzüberschreitende Warenlieferungen, sondern zum Beispiel auch zentral übernommene Dienstleistungen durch eine Gruppengesellschaft, wie die Finanz- und Lohnbuchhaltung, zentraler IT oder das Controlling. Auch für diese Dienstleistungen muss ein fremdübliches Entgelt gezahlt werden.

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Sanktionen, wie Zuschlägen und Schätzungen durch die Betriebsprüfung, ist die Kenntnis der Grundlagen der Verrechnungspreisdokumentation von besonderer Bedeutung.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Dokumentationspflichten, beim Value Chain Planning (Erstellung von Wertschöpfungsketten) und darüber hinaus bei der Verteidigung der Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung, vor Finanzgerichten, bei Verständigungs- und Schiedsverfahren sowie bei verbindlichen Zusagen oder Auskünften und Advanced Pricing Agreements. Auch immer häufiger sind Privatpersonen mit der Internationalen Besteuerung konfrontiert.

Auch hier beraten wir Sie gern bei Fragen zur:

  • Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung von im Aus­land erziel­ten Ein­kom­men, u.a. bei grenz­über­sch­rei­ten­den Geschäfts­vor­fäl­len und bei der Ver­äu­ße­rung von Immo­bi­lien im Aus­land
  • Prü­fung der steu­er­li­chen Fol­gen der Ver­la­ge­rung des Wohn­sit­zes in das Aus­land (ins­be­son­dere deut­sche Weg­zugs­be­steue­rung)
  • Klär­ung der steu­er­li­chen Fol­gen der Ver­la­ge­rung von Ver­mö­gen in das Aus­land nach inlän­di­schem Steu­er­recht