Allgemeine Steuerberatung Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen steuerlichen Belangen

Die Komplexität unseres Steuerrechts stellt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer eine Herausforderung dar. Wir unterstützen Sie gerne in allen Belangen von der Betriebsprüfung über die Steuerplanung- und Hochrechnung bis hin zu Steuerbelastungsvergleichen.

Steuerplanungen und -hochrechnung

Private und/oder unternehmerische Entscheidungen haben häufig mittelbar oder unmittelbar steuerliche Konsequenzen. Die Komplexität des Steuerrechtes sowie häufige Änderungen erschweren die Steuerplanung aus Sicht des Steuerpflichtigen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine umfassende individuelle Steuerplanung, die alle branchen- und rechtsformspezifischen Aspekte berücksichtigt.

Rechtsformbezogene Steuerbelastungsvergleiche

Die Wahl der richtigen Rechtsform eines Unternehmens sollte auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte erfolgen. Denn nicht nur die Steuersätze von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaft weichen mitunter wesentlich voneinander ab, sondern auch die Anrechnung der gezahlten Steuern auf Ebene des Unternehmers, die Möglichkeit der Verlustnutzung und die Besteuerung bei Veräußerung oder Aufgabe. Weiterhin ist der Umfang der Offenlegungspflichten zu beachten.

Häufig wird als Grund für die Gründung einer GmbH die eingeschränkte Haftung angeführt. Diese Haftungsbeschränkung lässt sich jedoch auch anders darstellen. Über die Gründung einer GmbH & Co. KG erhalten die Gesellschafter eine größere Flexibilität, da die Vorteile einer Kapitalgesellschaft (Haftungsbegrenzung) mit denen einer Personengesellschaft verbunden werden.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um für Sie die maßgeschneiderte Lösung zu finden. In einem ganzheitlichen Ansatz berücksichtigen wir Ihre individuellen steuer- und wirtschaftlichen Aspekte.

Gutachterliche Stellungnahmen

Überlassen Sie es uns, das komplexe Steuerrecht für Sie in den Griff zu bekommen. Denn die zahlreichen Regelungen auf den jeweiligen Fall korrekt anzuwenden, sowie Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu nutzen, funktioniert nicht ohne umfassendes Wissen und Praxiserfahrung.

Bei AMP arbeiten Steuerberater mit fachspezifischem Steuer-Know-how und bei Bedarf Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gemeinsam an einer maßgeschneiderten Beratung. Dadurch können Ihre steuerlichen Fragestellungen im Gesamtkontext gesehen werden, Fragen umfassend beantwortet und Gestaltungsalternativen aufgezeigt werden.

Wir helfen Ihnen mit gutachterlichen Stellungnahmen, Risiken und Optimierungspotenzial frühzeitig zu erkennen und planerisch anzugehen. Was Sie dazu brauchen? Einen Ansprechpartner, dem Sie vertrauen und der Sie und Ihr Geschäft versteht.

Begleitung von (digitalen) Betriebsprüfungen

Sowohl im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) als auch im Rahmen einer Umsatzsteuer-Kassen-Nachschau kann das Finanzamt auf die elektronischen Buchhaltungsdaten Ihres Unternehmens zurückgreifen und diese mit Hilfe von geeigneter Software intensiv analysieren.

Die digitale Betriebsprüfung ist inzwischen gängige Praxis. Dennoch setzen sich viele Unternehmen mit dem Thema zu wenig auseinander. Dabei müssen bereits seit Januar 2002 Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten so archivieren, dass sie bei einer Betriebsprüfung jederzeit elektronisch verfügbar gemacht werden können. Der Betriebsprüfer hat das Recht, die steuerrelevanten Daten auf einem Datenträger zu verlangen, um sie dann in seinem Prüfprogramm auszuwerten oder das Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen zu nutzen.

Simulation von Betriebsprüfungen

Durch den Einsatz der auch vom Finanzamt verwendeten Prüfungssoftware IDEA können wir für Sie Betriebsprüfungen simulieren, dadurch rechtzeitig Schwachstellen identifizieren und Fehler korrigieren.

Unser Mehrwert 

Neben der sicheren Archivierung und Datenbereitstellung ist vor allem auch die Qualitätssicherung der Buchführung und des Jahresabschlusses wichtig. Denn Buchungsfehler, die früher wegen seltener Betriebsprüfungen oder schwer überschaubarer Datenfülle leicht übersehen werden konnten, fallen bei digitalen Prüfungen früher auf. Betriebsprüfer wälzen keine Aktenordner mehr. Die steuerrelevanten Daten werden in eine Prüfsoftware eingespielt, bei der Auffälligkeiten durch vorgegebene Prüfroutinen elektronisch ausgegeben werden. Durch frühzeitige Qualitätssicherung erfolgt unterjährig gleichzeitig mit der Buchführungs- und Abschlusserstellung vorsorglich die Vorbereitung auf eine mögliche Betriebsprüfung. Fehler können frühzeitig erkannt und beseitigt, Auffälligkeiten schon im Vorfeld geklärt und dokumentiert werden.

Unser Beratungsangebot setzt bereits bei der Frage an, ob Sie Ihre steuerrelevanten Daten tatsächlich kennen. Kennen Sie diese nicht, stellen Sie in einer Betriebsprüfung möglicherweise Daten bereit, die auf Basis anderer Gesetze schützenswert wären (z. B. Bundesdatenschutzgesetz). Insofern sollte der Buchhaltungsprozess eine klare Trennung zwischen steuerlich relevanten Daten und sonstigen Informationen gewährleisten.

Für Mandanten, deren Finanzbuchhaltung in unserer Kanzlei erstellt wird, haben wir einen Prozess entwickelt, der die Vollständigkeit aller Buchführungsdaten und die jederzeitige elektronische Auslesbarkeit gewährleistet. Im Zusammenspiel mit unserer angebotenen digitalen Finanzbuchführung können wir sogar jeden Beleg mit dem jeweiligen Buchungssatz elektronisch verknüpfen. Damit erreichen wir ein hohes Maß an Transparenz und können auf Anforderung des Betriebsprüfers diese Daten kurzfristig zur Verfügung stellen. Das Bereitstellen sämtlicher Papierbelege kann sogar dann entfallen, falls der Prozess des ersetzenden Scannens angewandt wird. Sprechen Sie uns gerne an.