Vermögende Privatpersonen Bei Fragen rund um das Thema Familiengesellschaft sind Sie bei uns richtig

Wir vereinen unsere Kenntnisse zu den Themen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht und werden somit zu Ihrem Experten bei allen Fragen zur Gründung einer Familiengesellschaft.

Der Familienpool, oder oft auch als „Familiengesellschaft“ bezeichnet, rückt gegenwärtig immer mehr in den Fokus. Dieses Gestaltungsinstrument kann für stark gewachsenes Privatvermögen ideal genutzt werden, um der nachfolgenden Generation flexibel Verantwortung zu übertragen. Gestaltungen sind jedoch häufig sehr komplex, da die Disziplinen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht aufeinander abgestimmt werden müssen.

Am Anfang steht die Frage, welches Vermögen für eine Familiengesellschaft in Frage kommt. Die laufenden Kosten einer Familiengesellschaft sowie die anfänglichen Transaktionskosten zur Gründung sollten durch die steuer- und zivilrechtlichen Vorteile kompensiert werden können. Die Kompensation muss sich nicht ausschließlich in freier Liquidität begründen, da auch die Schutzwürdigkeit des Familienvermögens ein wichtiger Bestandteil sein sollte. Ist diese Frage beantwortet, ist die Verwaltung und Kontrolle der Familiengesellschaft sowie der Schutz vor Gläubigern und der Erhalt des Familienpools zu klären, damit das Vermögen über Generationen hinweg in familiärer Hand erhalten bleiben kann. Steuerlich ist der Familienpool zudem gut einsetzbar, um durch frühzeitige Vermögensübertragungen auf die nachfolgende Generation schenkungsteuerliche Freibeträge mehrfach ausnutzen zu können, ohne dass die Verwaltung und Verfügung über das Vermögen übertragen wird. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit kann zudem durch die Verlagerung der laufenden Einkünfte von Personen mit hohen Steuersätzen auf Personen mit niedrigen Steuersätzen flankiert werden.

Die Gründung einer Familiengesellschaft kann unabhängig von möglichen Steuervorteilen auch bei zu erwartenden Erbstreitigkeiten ein Gestaltungsinstrument sein. Entstehende Erbengemeinschaften können streitanfällig sein und bieten keinerlei Schutz für das Familienvermögen. Ein alternatives Gestaltungsinstrument kann auch die Gründung einer privaten Stiftung sein.

Sollen hingegen nur einzelne Vermögenswerte des Privatvermögens auf die nachfolgende Generation übertragen werden, zum Beispiel ein vermietetes Grundstück, sind Gestaltungen über einen Vorbehaltsnießbrauch oder einen Zuwendungsnießbrauch häufig vorzugswürdig.