Langfristige Fertigung Wir bieten Ihnen das nötige Know-how im Bereich langfristiger Fertigung

Die handelsrechtliche Bilanzierung bei langfristiger (Auftrags-)Fertigung erfordert ein hohes Maß an Expertenwissen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung.

Die handelsrechtliche Bilanzierung bei langfristiger (Auftrags-)Fertigung über den Bilanzstichtag hinaus, sei es im Bereich Bau, Konstruktion, Produktion oder Spezialsoftware, erfordert spezielles Know-how, das wir Ihnen bieten können.

Es ist bei einzelnen Vermögensgegenständen bei der langfristigen Fertigung nicht ausgeschlossen, dass auch einmal ein Verlust erzielt wird. Dieser darf aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes nicht mit Gewinnen anderer Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens saldiert werden.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Herstellungskosten und der für die Zwecke der Bilanzierung notwendigen verlustfreien Bewertung. Nach diesem Grundsatz darf nach dem Bilanzstichtag beim Verkauf des entsprechenden Vermögensgegenstands, z.B. der Anlage, kein Verlust mehr entstehen. Durch eine retrograde Bewertung werden Verluste bereits in der abgeschlossenen Periode berücksichtigt.

Da die handelsrechtliche Bewertung von der steuerlichen Bewertung abweicht (bei der steuerlichen Bewertung darf auch ein Gewinnzuschlag abgezogen werden), ermitteln wir auch die korrekte steuerliche Bewertung, sodass gewährleistet ist, dass Sie nur die geringst mögliche Steuerlast tragen müssen. Gewinne auf stille Reserven und ggf. bei schlechter Kapazitätsauslastung auf Leerkosten dürfen nicht versteuert werden.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres Kostenrechnungssystems und bei der Analyse der einzelnen langfristigen Fertigungsprojekte. Unser Beratungsansatz ist pragmatisch und wir finden verständliche Lösungen für Sie.