Immobilien & Bau Langjährige Expertise im Bereich Immobilien & Bau

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche.

Immobilien und Steuern

Unser Beratungsansatz

Wir beraten Sie als Unternehmen oder natürliche Person kompetent bei dem Erwerb von Immobilien und den möglichen steuerlichen Folgen. Unter Berücksichtigung vieler Gestaltungsmöglichkeiten sollte ein Grundstückskaufvertrag vorab immer auf steuer- und wirtschaftliche Besonderheiten durch einen Steuerberater geprüft werden. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Darlehensverhandlungen mit den Banken und erläutern Ihnen die unterschiedlichen Folgen von Kreditangeboten auf Ihre Steuern, Liquidität und damit Rendite.

Erwerb einer gebrauchten Immobilie mit Vermietungszweck

Übersteigen die Renovierungs- und Instandsetzungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre insgesamt 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes, können diese Kosten regelmäßig nur im Wege der Gebäudeabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Berücksichtigung wäre dann im Privatvermögen nur über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren möglich. Beziehen Sie uns frühzeitig in die Planungen ein, damit wir im Gestaltungswege für Sie ideale Ergebnisse zu erzielen.

Vermietung und Umsatzsteuer

Solange Sie eine Wohnung oder ein Haus langfristig zu Wohnzwecken vermieten, ist die Vermietung umsatzsteuerfrei. Korrespondierend dürfen Sie auch keine gezahlte Umsatzsteuer aus bezogenen Leistungen beim Finanzamt geltend machen. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie eine Wohnung kurzfristig zu Wohnzwecken vermieten. Hierbei handelt es sich entweder um eine Ferienwohnung oder eine Vermietung über Internetportale.

Vorteil der umsatzsteuerfreien Vermietung ist, dass Ihre privaten Endkunden keinen 19%-igen Aufschlag auf die Übernachtungspreise zahlen müssen und Sie insofern die Übernachtungen günstiger anbieten können. Gegenläufig dürfen Sie jedoch auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, die aus der Bewirtschaftung der Immobilie resultieren. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam, ob der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung steuerlich sinnvoll ist, was häufig in Bau- und Renovierungsphasen der Fall sein kann.

Grunderwerbsteuer

Der Erwerb einer Immobilie unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, deren Höhe in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere bei Immobilien in Gesellschaften, Bauträgerverträgen mit separatem Grundstückskauf, Schenkungen, aber auch bei Erwerb gebrauchter Immobilien, sofern Inventar miterworben wird oder bei Veräußerungen innerhalb des Familienverbundes.

Veräußerung und Spekulationssteuer

Halten Sie Immobilien im Privatvermögen, ist eine steuerfreie Veräußerung nach einer Haltedauer von 10 Jahren steuerfrei möglich (§ 23 EStG). Veräußerungskosten dürfen gegenläufig steuerlich nicht geltend gemacht werden. Häufig ergeben sich aber Fallgestaltungen, die möglicherweise zu einem steuerlichen Verkauf innerhalb von 10 Jahren führen, obwohl das Eigentum an dem Grundstück noch gar nicht auf den Erwerber übergegangen ist. In diese Fragestellungen sollten wir frühzeitig einbezogen werden, damit gerade kein steuerpflichtiger Verkauf innerhalb von 10 Jahren begründet wird.

Baubranche

Wir sind langjähriger Partner von Unternehmen der Baubranche, sowohl im Hoch- als auch im Tief- und Strassenbau. Im Rahmen der steuerlichen Beratung unterstützen Sie unsere Spezialisten angefangen bei allen Fragen des Baulohns als auch bei allen Steuerarten und Bilanzierungsfragen. Insbesondere die Bewertung langfristiger Bauprojekte erfordert ein spezielles Know-how. Umsatzsteuerliche Spezialprobleme werden kompetent von unserem Team gelöst. Ständige Rechtsprechungsänderung, z.B. im Bereich der Umkehr der Steuerschuld, erschweren Ihnen das Leben, wir können Ihnen hier einen Kompass geben.