GoBD Ihre Ansprechpartner für den Bereich der GoBD

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese sind für alle Unternehmensformen sowie für Selbstständige und Freiberufler gültig.

Die GoBD legen fest, welche Regeln bei der Erstellung der (elektronischen) Buchführung und der Aufbewahrung sowie für die Gewährleistung des erforderlichen Datenzugriffs durch die Finanzverwaltung zu beachten sind.

Im Rahmen unseres GoBD-Quick-Checks erhalten Sie eine aussagekräftige und objektive Bewertung Ihrer Prozesse. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen an die Datenhaltung und -archivierung erfüllt bzw. in welchen Bereichen hierfür Veränderungen der Organisation vorgenommen werden müssen. Auf Basis unseres Quick-Checks können alle weiteren erforderlichen Maßnahmen abgeleitet und der Geschäftsführung aufgezeigt werden, die für die Erstellung einer sogenannten Verfahrensdokumentation erforderlich sind. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der organisatorischen und technischen Umsetzung und Überwachen die Einhaltung der definierten Maßnahmen.

Im Ergebnis erhalten Sie eine Verfahrensdokumentation, die auf Verlangen dem Betriebsprüfer auch zur Verfügung zu stellen ist. Diese beschreibt alle Abläufe, Ergebnisse und beteiligten Personen für alle Prozesse, in denen steuerrelevante Daten erzeugt, empfangen, verarbeitet und gespeichert werden. Soweit die Finanzbuchführung in unserer Kanzlei erstellt wird, reduziert sich die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensdokumentation auf die Erfassung und Beschreibung der von Ihnen eingesetzten Vorsysteme und Verantwortlichkeiten.