| Corona - Sonderrundschreiben Übersicht über Fördermöglichkeiten in Norddeutschland

Antragsformulare und -voraussetzungen unterliegen aktuell einem fast täglichen Wandel. Hier finden Sie die neuesten Informationen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Antragsformulare und -voraussetzungen unterliegen aktuell einem fast täglichen Wandel. Seit gestern gilt zum Beispiel in Niedersachsen die Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes (siehe Produktinfo mit farblichen Hervorhebungen) für Soloselbständige, Angehörige freier Berufe und kleine Unternehmen bis zu 49 Mitarbeitern. Die bisherigen Anträge Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit den möglichen Voraussetzungen (eine ausreichend!)

  • Umsatzrückgang mindestens 50%
  • behördliche Anordnung zur Betriebsschließung
  • Liquiditätsengpass nach Einsatz vorhandener eigener Mittel

gelten nicht mehr.

Antragsvoraussetzung ist seit dem 01.04.2020 nur noch der voraussichtliche Liquiditätsengpass (ohne Einsatz vorhandener eigener Mittel). In einem Finanzierungsplan sind voraussichtliche Ausgaben und Einnahmen für bis zu 3 Monate (5 Monate bei Mietreduzierung um 20% durch den Vermieter) anzugeben (siehe Muster Antragsformular mit farblichen Hervorhebungen). Bereits gestellte und bewilligte Anträge auf Soforthilfe bis zum 31.03.2020 werden auf die neuen Höchstbeträge mit Unterstützung des Bundes in Niedersachsen angerechnet.

Für Niedersachsen senden wir Ihnen anbei für Sie Informationen der NBank (teilweise mit Hervorhebungen durch unsere Kanzlei):

  • Antragsformular Soforthilfe und Produktinformation zur Ansicht
  • Darlehensantrag und Produktinformation zur Ansicht

Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne beim Prüfen der Antragsvoraussetzungen, geben Ihnen fehlende Informationen auf und unterstützen bei notwendigen Liquiditäts- und Ertragsplanungen. Unklar ist, welche Positionen als Summe fortlaufender betrieblicher Aufwand einfließen. Der Personalaufwand ist ausdrücklich nicht genannt, dieser fällt zur Erzielung von Betriebseinnahmen aber an.

Einen guten Überblick der Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland erhalten Sie in der von uns erstellten Zusammenfassung der jeweiligen Förderprogramme.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Ackermann, Meyer & Partner

Wir sind auch in diesen komplexen Zeiten jederzeit für Sie da!

Ob per Telefon, Videokonferenz oder persönlich, wir sind Ihr Ansprechpartner!

Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Unser Sekretariat in Lüneburg ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montags bis donnerstags   08.00 - 17.30 Uhr

Freitags   08.00 – 15.30 Uhr

Unser Sekretariat in Hamburg ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montags bis donnerstags   08.00 - 17.00 Uhr

Freitags   08.00 – 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Kanzleien an beiden Standorten am Freitag, den 20. September 2024 schließen. Ab Montag, den 23. September 2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihr Team von AMP