Unternehmensbewertung Viele Funktionen, ein Ansprechpartner

Für eine Unternehmensbewertung gibt es zahlreiche Anlässe, z.B. Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Kapitalerhöhungen, Management Buy Out und Erbauseinandersetzungen.

Auch können Sperrfristverstöße aufgrund von Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts Anlass für eine Bewertung zu einem vergangenen Zeitpunkt sein. Bewertungen auf vertraglicher Grundlage erfolgen insbesondere beim Ein- oder Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft oder bei Abfindungsfällen im Familienrecht. Wir können anlassbezogen dabei in unterschiedlicher Funktion für Sie bei der Bewertung von Unternehmen tätig werden. Als neutraler Gutachter ermitteln wir den sogenannten objektivierten Unternehmenswert, als Berater ermitteln wir einen subjektiven Entscheidungswert, der zum Beispiel Preisober- und untergrenzen festlegt. In der Funktion als Schiedsgutachter stellen wir in Konfliktsituationen unter Berücksichtigung der verschiedenen Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert fest. Egal, in welcher Funktion Sie uns beauftragen: Wir unterstützen Sie fachgerecht, pragmatisch und in einer Sprache, die Sie als Mittelständler verstehen.