Qualitätskontrollprüfungen von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 57a WPO Wir führen für mittelständische Praxen Qualitätskontrollprüfungen durch

Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Qualität der Berufsausübung ist für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer von entscheidender Bedeutung. Durch unsere Prüfungen tragen wir zum Erhalt dieses Vertrauens bei.

Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Qualität der Berufsausübung ist für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer von entscheidender Bedeutung. Das von der Wirtschaftsprüferkammer betriebene System der Qualitätskontrolle soll sicherstellen, dass die Qualitätssicherungssysteme der Praxen einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegen. Sofern Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, müssen sie ihre Praxis mindestens alle 6 Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen. Die AMP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Geschäftsführer, Herr WP/StB Eckart Behrens, sind seit 2002 als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO registriert. Gegenstand der Qualitätskontrolle ist die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des in einer Praxis eingerichteten Qualitätssicherungssystems, insbesondere die Einhaltung der einschlägigen Berufsausübungsregelungen (WPO, Berufssatzung WP/vBP und fachliche Regelungen), der Unabhängigkeitsanforderungen, der Qualität und Quantität der eingesetzten Ressourcen sowie der berechneten Vergütung. Gerne führen wir für mittelständische Praxen die Qualitätskontrollprüfung durch. Wir skalieren dabei die Prüfungshandlungen auf das notwendige und gebotene Maß.