Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen Unser Leistungsspektrum deckt zahlreiche Prüfungsbereiche ab

Wir nutzen unsere fundierte Erfahrung und unser Expertenwissen, um Sie bei der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen zu unterstützen. Gerne führen wir auch Sonderprüfungen bei Ihnen durch.

Gesetzliche Jahresabschlussprüfung nach HGB

Nach § 316 HGB besteht für Unternehmen mit bestimmten Größenvoraussetzungen die Pflicht, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Freiwillige Jah­res­ab­schluss­prü­fung nach HGB

Die Gründe für eine freiwillige Prüfung Ihres Unternehmens sind vielfältig.

Hier einige Beispiele für die von uns durchgeführten freiwilligen Prüfungen:

  • Vertragliche Prüfung aus einem Kreditvertrag, Gewährung von Fördermitteln und Ausfallbürgschaften an nicht prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften
  • Kontrolle der von Ihnen eingesetzten Geschäftsführung
  • Vertragliche Prüfung vor dem Kauf von Unternehmen oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge: Zahlenmaterial für Due Diligence , Unternehmensbewertungen und Vertragsverhandlungen

Konzernabschlussprüfung nach HGB

Konzernabschlüsse sind nicht nur für kapitalmarktorientierte Gesellschaften, sondern auch für mittelständische und familiengeführte Unternehmensgruppen relevant. Wir prüfen gesetzlich oder freiwillig nach HGB aufgestellte Konzernabschlüsse. Wir prüfen nicht nur, sondern unterstützen Sie dabei auch bezüglich der Optimierung Ihres Konzernrechnungswesens.

Sonderprüfungen und sonstige Bestätigungsleistungen

Über die gesetzliche Prüfungen hinaus gibt es vielfältige Bereiche, in denen Sicherheit, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit durch einen sachverständigen Dritten von Nutzen ist. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in zahlreichen Prüfungsbereichen.

Hierzu zählen unter anderem folgende verpflichtende oder freiwillige Prüfungen:

  • Unterschlagungsprüfung
  • Organisationsprüfungen
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Prüfungen von Sonderbilanzen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Prüfungen nach verpackungsrechtlichen Vorgaben
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen
  • Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt werden.
  • Qualitätskontrollprüfungen