Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen Kritische Analyse des Jahresabschlusses

Anhand verschiedener Maßnahmen unterziehen wir Ihren Jahresabschluss einer genauesten betriebswirtschaftlichen Prüfung.

Bei prüferischen Durchsichten handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Prüfung, die jedoch keine, auch nicht in ihrem Umfang reduzierte, Abschlussprüfung ist. Durch die prüferische Durchsicht soll die Glaubwürdigkeit der in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen erhöht werden, wobei auf die durch eine Abschlussprüfung erreichbare hinreichende Sicherheit für ein Prüfungsurteil mit positiver Gesamtaussage (Bestätigungsvermerk) auftragsgemäß verzichtet wird.

Die prüferische Durchsicht ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts auf der Grundlage von Befragungen und Plausibilitätsbeurteilungen. Dabei kann sich die prüferische Durchsicht sowohl auf den gesamten Jahresabschluss als auch auf nur bestimmte, wertrelevante Teile des Jahresabschlusses beziehen. Die prüferische Durchsicht ist so zu planen und durchzuführen, dass der Wirtschaftsprüfer nach kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen kann, dass der Abschluss und ggf. der Lagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden ist. Diese auf der Grundlage der prüferischen Durchsicht negativ formulierte Aussage des Wirtschaftsprüfers wird in eine Bescheinigung aufgenommen.

Folgende Maßnahmen gehören zu einer prüferischen Durchsicht:

  1. Erlangen eines Verständnisses für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der Branche
  2. Befragungen zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen und Bilanzierungspraktiken des Unternehmens
  3. Befragungen zu den Abläufen im Unternehmen bei Aufzeichnung, Einordnung und Zusammenfassung von Geschäftsvorfällen, beim Zusammentragen von Informationen zur Darstellung in den Abschlüssen und bei der Abschlusserstellung
  4. Befragungen zu allen wesentlichen Aussagen in der Rechnungslegung
  5. Befragungen der Unternehmensleitung zu deren Einschätzung des Kontrollumfelds und ihrer Kenntnis über Unregelmäßigkeiten im Unternehmen
  6. analytische Beurteilungen
  7. Befragungen zu Maßnahmen, die bei Sitzungen der Gesellschafter, der Unternehmensleitung, des Aufsichtsgremiums oder von Ausschüssen und in anderen Sitzungen beschlossen worden sind und die sich auf den Abschluss auswirken können sowie Einsichtnahme in die entsprechenden Sitzungsprotokolle.
  8. kritisches Lesen des Abschlusses, um aufgrund der vom Wirtschaftsprüfer insgesamt erlangten Informationen zu entscheiden, ob diese Anlass für die Annahme geben, dass der Abschluss nicht den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen entspricht.
  9. Einholen von Informationen von sachverständigen Dritten, sofern erforderlich
  10. im Fall von Konzernabschlüssen Einholen von Bestätigungsvermerken oder Bescheinigungen von Abschlussprüfern oder sachverständigen Dritten, die den Auftrag zur Abschlussprüfung oder zur prüferischen Durchsicht der Abschlüsse von Tochterunternehmen des Unternehmens erhalten haben.
  11. Einholen von berufsüblichen Vollständigkeitserklärungen, wie sie im Rahmen von Abschlussprüfungen verwendet werden.
  12. Befragungen zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag vorzunehmen

Eine prüferische Durchsicht eignet sich beispielsweise für:

  1. nicht prüfungspflichtige Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse, z.B. zur Vorlage bei Banken
  2. Zwischenabschlüsse und sonstige Abschlüsse, z.B. bei Unternehmenstransaktionen
  3. Planungsrechnungen