Steuerliche Aspekte der Altersvorsorgeplanung Ihr Berater für alle steuerlichen Fragen zur Altersvorsorgeplanung

Die Altersvorsorge ist ein viel diskutiertes Thema. Auch in Bezug auf Steuern ergeben sich einige Fragen, wie zum Beispiel nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Ausgaben. Wir beraten Sie gerne dazu.

Private und betriebliche Altersvorsorge stellen heute einen notwendigen Beitrag zur Vermeidung möglicher Altersarmut dar. Kernfragen sind u. a.: Kann ich die Ausgaben steuerlich absetzen? bzw.: Wie wirkt sich dies liquiditätsmäßig aus? Die letztere Frage bezieht dabei die zukünftige Besteuerung der Einnahmen mit ein. Geht es bei diesen Fragen um die Altersvorsorgestrategie, wird es meist komplex und gleichermaßen interessant. Bei der Altersvorsorge besteht ein enger Zusammenhang zwischen der steuerlichen Förderung der Aufwendungen für die Altersvorsorge und der künftigen Besteuerung der Einkünfte aus der Altersvorsorge.

Die Gestaltungsmöglichkeiten in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sind nahezu unbegrenzt. Zu differenzieren ist, ob Sie sich in einer Anstellung befinden, Sie selbständig tätig sind oder als Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Angestellten durch einen Arbeitgeberzuschuss fördern möchten/müssen. Die Art der Altersvorsorgeplanung hat in der Auszahlungsphase Auswirkungen auf die Art der Besteuerung. In der Ansparphase wird die Vermögensbildung jedoch steuerlich begünstigt.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz, nach dem der Arbeitgeber u. a. für neu abgeschlossene betriebliche Altersvorsorgeprodukte (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung) die bisherige Sozialabgabenersparnis bei Verträgen mit Entgeltumwandlung als Arbeitgeberzuschuss leisten muss. Die Gesetzgebung ist sehr dynamisch. Wir helfen Ihnen, die für Sie steuerlich optimale Strategie zu entwickeln – sowohl für Arbeitgeber im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge als auch im privaten Bereich.

Arbeitgeber können sich zudem durch eine gezielte Förderung der betrieblichen Altersvorsorge von Konkurrenten absetzen und die Arbeitgeberattraktivität steigern. Betriebliche Altersvorsorge kann darüber hinaus auch die weitere Vorsorgeplanung mit einbeziehen, z. B. in Form betrieblicher Zuschüsse zur Krankenversicherung bzw. Übernahme privater Zusatzleistungen im stationären Bereich.

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