Steuerdeklaration, Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsverfahren Wir behalten für Sie den Überblick

Ob beim Thema Steuerdeklarationen, Rechtsbehelfe oder Finanzgerichtsverfahren – wir sind immer auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie in allen Fragen und Belangen tatkräftig und professionell.

Steuererklärungen aller Art

Die Steuergesetzgebung verändert sich kontinuierlich. Neben den gesetzlichen Neuerungen sind aktuelle Entscheidungen der Gerichte, neue Formalien und Meldepflichten sowie Verschärfungen bei Haftung und Bußgeld zu beachten. Darüber hinaus gleicht kein Steuersachverhalt dem anderen.

Wir behalten die Änderungen im Blick und prüfen sie auf Relevanz für die individuelle Situation unserer Mandanten. So helfen wir, vorteilhafte Regelungen zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Eine qualitativ hochwertige Deklarationsberatung ist das Fundament für eine langfristige, von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Daraus ergeben sich wertvolle Erkenntnisse, die wir im Rahmen der Gestaltungsberatung für eine Optimierung der steuerlichen Gesamtsituation im betrieblichen und/oder privaten Bereich nutzen können.

E-Bilanzen

Der Finanzverwaltung stehen durch die Einführung der E-Bilanz im Rahmen von Betriebsprüfungen deutlich größere Möglichkeiten zur vernetzten Betrachtung und Untersuchung steuerlicher Daten zur Verfügung. Bereits bei der Erstellung von Steuerbescheiden haben die Finanzämter aufgrund elektronischer Auswertungen die Möglichkeit, steuerliche Sachverhalte zu hinterfragen. Die manuelle Auswertung von Jahresabschlüssen erfolgt nur noch selten.

Unternehmen stehen vor nicht zu unterschätzenden technischen und inhaltlichen Herausforderungen, um den Vorgaben der Finanzverwaltung gerecht zu werden.

Wir kümmern uns um die Details:

  • Betrachtung von Lösungsalternativen und Erarbeitung der optimalen Strategie
  • Revision der Kontenpläne und der Kontierungsrichtlinien vor dem Hintergrund der Steuertaxonomie
  • Übertragung der E-Bilanz

Offenlegung/Hinterlegung von Jahresabschlüssen

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen ist seit vielen Jahren ein Thema, das viele Unternehmen stark sensibilisiert. Zum einen soll die Transparenz von Informationen stetig gesteigert werden. Zum anderen möchten Unternehmen aus nachvollziehbaren Gründen so wenig Informationen wie nötig der Öffentlichkeit und gerade auch der unmittelbaren Konkurrenz bereitstellen.

Die gesetzlichen Offenlegungsverpflichtungen sind durch das HGB fest vorgegeben, deren Umfang durch die Gesellschaftsgröße normiert wird. Sogenannte kleine Kapitalgesellschaften brauchen im Vergleich zu einer börsennotierten Gesellschaft nur sehr wenige Informationen beim Bundesanzeiger offenzulegen.

Als Experten für den Mittelstand prüfen wir für Sie die Anwendbarkeit von Offenlegungserleichterungen, zeigen Ihnen Gestaltungsspielräume auf und geben Ihnen bei Bedarf frühzeitig Hinweise, um bei wachsender Unternehmensgröße neben der klassischen Bilanzpolitik auch Möglichkeiten in der Strukturierung von Gesellschaften zu nutzen. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise bei Vorhandensein natürlicher Personen vielfältige Möglichkeiten vor, eine Offenlegung der Abschlusskennzahlen zu vermeiden.

Es gibt eine Fülle an Erleichterungsvorschriften und auch Wege, eine Offenlegung von Unternehmensinformationen zu minimieren. Sprechen Sie uns sehr gerne an.

Darüber hinaus prüfen wir für Sie, welche Unterlagen beim Bundesanzeiger alle einzureichen sind, bereiten die Daten und Informationen auf und legen sämtliche Informationen für Sie fristgerecht beim Bundesanzeiger offen. In Abhängigkeit der Gesellschaftsgröße kann auch eine Hinterlegung der Jahresabschlüsse ausreichend sein. Verstöße gegen die Veröffentlichungsvorschriften werden direkt vom Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 und 25.000,00 Euro sanktioniert.

Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Was ist zu tun, wenn das Finanzamt beim Erlass des Steuerbescheides der Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen nicht folgt? Die Führung von Einspruchsverfahren (Rechtsbehelfe) ist in der Regel darauf gerichtet, eine vernünftige Einigung mit den Finanzbehörden zu erzielen. Finanzgerichtsverfahren sind die Ausnahme, aber nicht immer vermeidbar. Für Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsverfahren bedarf es einer eingehenden Analyse und einer verständlichen Darstellung der rechtlichen Probleme bei gleichzeitiger Kenntnis des Verfahrensrechts.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Durchsetzungsberatung unabhängig vom Sachverhalt oder der Branche.