Vertragsarzt- / Vertragszahnarztrecht Kompetente Betreuung aus einer Hand

Das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht ist bereits seit Jahrzehnten ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit.

Die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Betreuung von Heilberuflern „aus einer Hand“ ist seit Jahrzehnten ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei. Weil das vom Sozialrecht geprägte Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht nicht mit dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht abgestimmt ist, bedarf es fachübergreifender Spezialkenntnisse, um die für die praktische Handhabung notwendige „Harmonisierung“ zu erreichen. Weil jeder Mandant zudem individuelle Vorstellungen für seine heilberufliche Tätigkeit und seine Zukunft hat, muss in jedem Einzelfall passgenau entschieden werden, ob klassische Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder z.B. eine Teilberufsausübungsgemeinschaft bzw. eine Praxisgemeinschaft (Kostengemeinschaft) das Mittel der Wahl für die Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit ist. Dabei spielt auch eine Rolle, zu welchem finanziellen Einsatz (Kredit für Barkaufpreis) der Mandant bereit ist oder ob eine Beteiligung mittels Gewinnverzicht oder durch Einbringung einer vorhandenen eigenen Praxis vorzugswürdig ist. Jeder gute Vertrag bedarf eines ausreichenden zeitlichen Vorlaufs, während dem wir mit unseren Mandanten gemeinsam die möglichen Krisenszenarien des Berufslebens theoretisch durchspielen, um maßgeschneiderte Lösungen im Vertrag zu formulieren.